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1288. Juli 4. Paschowicz (Poischwitz ?).

4 non. Jul.

Bolko, Herzog von Schlesien, Herr in Löwenberg, verleiht dem Bürger von Jauer, Bertold, die 2 Freihufen bei Jauer, welche sein Bruder Herzog Heinrich, der Adelheit Gemahlin des Gotfried, Bürgers zu Jauer übertragen hatte (vgl. oben No. 1483), zu freiem Besitze.

Z.: Henr. Bohemus, Apecz de Silizc, Joh. scriptor, Siffrid scriptor, Henr. claviger, Hartradus, Nicol. Vogt.


Or. mit dem S. des Ausstellers im Stadtarch. zu Jauer. Nicht ganz korrekt abgedruckt bei Fischer, Gesch. von Jauer I. 208. Was die von diesem Schriftsteller (I. 77) hieran geknüpfte Vermuthung einer Verpfändung von Jauer durch Heinrich IV. anbetrifft, so ist dabei ausser Acht gelassen, dass, wie durch urkundliche Zeugnisse ganz ausser Zweifel gestellt wird, Heinrich IV. nach der Schlacht bei Stolz (1277 April 24.) nicht mehr im Besitz von Jauer war, vielmehr Heinrich von Liegnitz (später als Herzog von Breslau Heinrich V. genannt) sich seitdem ganz bestimmt in seinen Urkunden Herrn von Jauer nennt (vgl. Grotefend zur Geneal. der Bresl. Piasten. S. 83). Wohl aber kann grade die vorliegende Urk. Veranlassung geben, die ältere Urk. von 1275, auf die man sich hier beruft (oben No. 1483), auch bestimmt Heinrich von Liegnitz zuzuschreiben, und damit den Termin, wenn dieser Jauer erlangte, noch etwas weiter hinaufzurücken. Dafür spricht nämlich zunächst der Umstand, dass in der hier vorliegenden Urkunde Herzog Bolko den Aussteller der früheren, Herzog Heinrich, als seinen Bruder bezeichnet, und wenn man hiergegen einwerfen wollte, dass doch hier und da im Mittelalter der Ausdruck Bruder, namentlich von Fürsten, auch im Sinne von Vetter gebraucht wird, so mögen wir darauf hinweisen, dass ausserdem der Aussteller jener Urkunde von 1275 sich bloss kurzweg Heinrich, Herzog von Schlesien, nennt, während alle übrigen Urkunden Heinrichs IV. aus demselben Jahre, noch den Zusatz Herr von Breslau haben; dass ferner die Zeugen ganz und gar abweichen von den sonst in den Urkunden Heinrichs IV. vorkommenden und weit eher auf die Liegnitzer Linie hinweisen, und dass endlich auch der ausfertigende Notar Gerlacus unter den zahlreichen Notaren Heinrichs IV. ganz unbekannt ist.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.